Bewerbungsverfahren, -adressen und Einstellungsvoraussetzungen für angehende Richter und Staatsanwälte in den Ländern

Wer als frischgebackener Volljurist nach Studium und Referendariat vor der Frage steht, in welche Richtung der künftige berufliche Lebensweg gehen soll, kann sich heutzutage vor Bewerbungsratgebern und -adressen kaum mehr retten. Etwas stiefmütterlich wird allerdings oft die "klassische" Tätigkeit "beim Staat" als Richter oder Staatsanwalt, also im höheren Justizdienst, behandelt.

Daher habe ich hier - nach bestem Wissen und Gewissen - die im Netz verfügbaren Informationen über die Bewerbungsverfahren für die Laufbahn des Richters oder Staatsanwalts in den 16 deutschen Bundesländern zusammengestellt, jeweils bezogen auf die ordentliche Gerichtsbarkeit. Wer in diese Richtung denkt, sollte dabei auch die Fachgerichtsbarkeiten, den Justizvollzug und das Notariat im Blick behalten, für die oft eigene Bewerbungsverfahren vorgesehen sind, die ich hier nicht darstelle.

Ergänzungen und Kommentare nehme ich jederzeit gerne entgegen!

Weitere Informationssammlungen zum Thema:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg erfolgt die Einstellung in die einheitliche Laufbahn der Richter und Staatsanwälte durch das Justizministerium, das auch für die Einstellungen in die Fachgerichtsbarkeiten, den Justizvollzug und - bis Ende 2017 - die Amtsnotariate zuständig ist.

Während der regelmäßig vierjährigen Probezeit erfolgen üblicherweise Verwendungen von jeweils zwei Jahren bei einer Staatsanwaltschaft und bei Gericht.

Es steht eine umfangreiche Webseite mit weiteren Informationen über die Berufsbilder, das Anforderungsprofil und das Bewerbungsverfahren zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen in der Regel mindestens 8,0 Punkte in beiden Examina
Einstellungstermine Einstellungen erfolgen ganzjährig nach Bedarf
Bewerbung schriftlich oder per E-Mail
Weitere Informationen https://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/richter_staatsanwalt/

Bayern

Auch in Bayern nimmt Einstellungen in den höheren Justizdienst das Bayrische Staatsministerium der Justiz vor. Der Wechsel zwischen richterlichem und staatsanwaltschaftlichen Dienst ist in Bayern die Regel; vorwiegend erfolgt die Einstellung bei den Staatsanwaltschaften, wo auch die Probezeit verbracht wird, gefolgt vom Wechsel an ein Gericht.

Es steht eine umfangreiche Webseite mit weiteren Informationen über das Berufsbild, den Werdegang, das Anforderungsprofil und die Bewerbungsmodalitäten zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen mindestens 8,0 Punkte in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Einstellungstermine Einstellungen erfolgen fortlaufend in zwei Durchgängen pro Jahr
Bewerbung schriftlich
Weitere Informationen https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/richter-und-staatsanwaelte/

Berlin

In Berlin ist die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz für das Einstellungsverfahren für alle Gerichtsbarkeiten mit Ausnahme der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Die Einstellung erfolgt im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in einen einheitlichen Probedienst für Richter und Staatsanwälte.

Der Einstellung muss die Wahl durch den Richterwahlausschuss vorangehen, die sich an ein mehrmonatiges Auswahlverfahren anschließt.

Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen, Ernennungsverfahren und Bewerbung stehen online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen mindestens 7,0 Punkte im Ersten Staatsexamen, mindestens 7,5 Punkte im Zweiten Staatsexamen und mindestens 15 Punkte in beiden Examina zusammen
Einstellungstermine Einstellungen erfolgen sechsmal jährlich
Bewerbung schriftlich oder per E-Mail
Weitere Informationen https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/karriere/artikel.261026.php

Brandenburg

Im Land Brandenburg erfolgen Bewerbungen für die Laufbahn der Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit über das Brandenburgische Oberlandesgericht, Bewerbungen für die staatsanwaltschaftliche Laufbahn über die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Bewerbungen für die Fachgerichtsbarkeiten erfolgen über das Justizministerium.

Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen, Auswahlverfahren, Probezeit und Bewerbung stehen online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen für Richter: mindestens 8,0 Punkte im Zweiten Staatsexamen und besondere persönliche Eigenschaften
für Staatsanwälte: möglichst ein mindestens vollbefriedigendes Examen
Einstellungstermine keine festen Einstellungstermine
Bewerbung schriftlich
Weitere Informationen für Richter: https://www.olg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.343980.de
für Staatsanwälte: https://staatsanwaltschaften.brandenburg.de/sta/de/karriere/...

Bremen

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen ist für die Einstellung von Richtern auf Probe in die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Bremen zuständig; die Einstellung von Staatsanwälten obliegt der Generalstaatsanwaltschaft.

Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und Bewerbung stehen - jedenfalls für Richter - online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen zwei vollbefriedigende Examina (mindestens eines bei Zusatzqualifikationen)
Einstellungstermine offene Stellen werden online ausgeschrieben
Bewerbung schriftlich
Weitere Informationen https://www.oberlandesgericht.bremen.de/informationen/berufe_ausbildung/richter-1588

Hamburg

In Hamburg ist das Hanseatische Oberlandesgericht für die Einstellung von Richtern auf Probe in alle Gerichtsbarkeiten des Landes zuständig; die Einstellung von zukünftigen Staatsanwälten obliegt vorwiegend der Generalstaatsanwaltschaft.

Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und Bewerbung stehen online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen regelmäßig zwei vollbefriedigende Examina, mindestens aber ein solches (und dann im anderen mindestens 8 Punkte und Zusatzqualifikationen)
Einstellungstermine Einstellungen erfolgen ganzjährig nach Bedarf
Bewerbung möglichst per E-Mail
Weitere Informationen https://justiz.hamburg.de/richtereinstellungen/

Hessen

In Hessen erfolgen die Bewerbungen für die Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt beim Hessischen Ministerium der Justiz.

Gesucht werden derzeit vor allem Sozial- und Verwaltungsrichter.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren stehen online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen mindestens 15 Punkte als Summe der Noten beider Examina, dabei mindestens 7,5 Punkte im Zweiten Staatsexamen (7,0 Punkte unter besonderen Umständen)
Einstellungstermine keine festen Einstellungstermine
Bewerbung schriftlich oder per E-Mail
Weitere Informationen für Richter: https://justizministerium.hessen.de/karriere/berufe-der-rechtspflege/...
für Staatsanwälte: https://justizministerium.hessen.de/karriere/berufe-der-rechtspflege/...

Mecklenburg-Vorpommern

Das Justizministerium ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Neueinstellungen in alle Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften zuständig.

Während der Probezeit werden die Assessoren üblicherweise anderthalb Jahre bei der Staatsanwaltschaft und danach bei einer, ggf. auch zwei verschiedenen Gerichtsbarkeiten eingesetzt.

Ausführliche weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und -verfahren sowie dem Verlauf der Proberichterzeit stehen online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen regelmäßig mindestens ein befriedigendes Ergebnis im Ersten Staatsexamen und mindestens 8,0 Punkte im Zweiten Staatsexamen (mindestes 7,0 Punkte bei Vorliegen von Zusatzqualifikationen)
Einstellungstermine Einstellungen erfolgen ganzjährig nach Bedarf
Bewerbung schriftlich
Weitere Informationen https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/karriere_justizministerium/...

Niedersachsen

Bewerbungen für die Einstellung in den höheren Justizdienstes des Landes Niedersachsen sind über das jeweilige Oberlandesgericht an das Justizministerium zu richten; Bewerbungen können parallel in allen drei Oberlandesgerichtsbezirken erfolgen. Die Bewerbungen erfolgen dort einheitlich auch für die Laufbahn der Staatsanwälte.

Zur Probezeit gehören regelmäßig drei einjährige Stationen bei einer Staatsanwaltschaft, einem Amts- und einem Landgericht.

Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und zum Verfahren stehen online, insbesondere auch als Merkblatt, zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen mindestens 8,0 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung (mindestens ein befriedigendes Ergebnis bei Vorliegen von Zusatzqualifikationen)
Einstellungstermine Einstellungen erfolgen ganzjährig nach Bedarf
Bewerbung schriftlich bei den Oberlandesgerichten
Weitere Informationen https://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/ausbildung/richterdienst/...
Merkblatt

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind Bewerbungen für das Richteramt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit an eines der drei Oberlandesgerichte, Bewerbungen für das Amt als Staatsanwalt dementsprechend an eine der drei Generalstaatsanwaltschaften zu richten, die dann das Einstellungsverfahren durchführen.

Alle Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften stellen auf ihren Webseiten weitere Informationen zu den - teilweise differierenden - Einstellungsvoraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren und zum Ablauf des (bei den Gerichten als Assessment-Center, bei den Staatsanwaltschaften als strukturiertes Einzelinterview organisierten) Einstellungsverfahrens zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen mindestens 7,76 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung bei Zusatzqualifikationen; regelmäßig sind höhere Punktwerte (9,0) erwünscht
Einstellungstermine keine festen Einstellungstermine
Bewerbung schriftlich bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften, teilweise auch per E-Mail möglich
Weitere Informationen für das OLG Düsseldorf
für das OLG Hamm
für das OLG Köln
für die GenStA Düsseldorf
für die GenStA Hamm
für die GenStA Köln

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz erfolgen Neueinstellungen in alle Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften durch das Justizministerium.

Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und -verfahren stehen online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen regelmäßig mindestens 8,0 Punkte in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Einstellungstermine Einstellungen erfolgen ganzjährig nach Bedarf
Bewerbung schriftlich (Vorabversand des Bewerbungsbogens per E-Mail möglich)
Weitere Informationen https://jm.rlp.de/ministerium/karriere/standard-titel

Saarland

Das Saarland stellt online im Wesentlichen nur die Bewerbungsanschrift beim Justizministerium bereit.

Weitere Informationen
Notenanforderungen mindestens 7,5 Punkte in beiden juristischen Staatsprüfungen oder mindestens 9,0 Punkte im zweiten Staatsexamen
Bewerbung schriftlich
Weitere Informationen https://www.saarland.de/DE/portale/karriere/arbeitgeber/...

Sachsen

In Sachsen ist das Justizministerium für Neueinstellungen in alle Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften zuständig.

Eine Verwendung während der Probezeit erfolgt bei Gericht wie auch Staatsanwaltschaft, die Ernennung auf Lebenszeit grundsätzlich bei einer Staatsanwaltschaft mit nachfolgender mehrjähriger Verweildauer dort.

Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und -verfahren stehen online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen mindestens 7,0 Punkte in beiden Juristischen (Staats-)Prüfungen und mindestens 15 Punkte in beiden Examina zusammen; Ausnahmen sind möglich
Einstellungstermine keine festen Einstellungstermine
Bewerbung schriftlich
Weitere Informationen https://www.justiz.sachsen.de/content/1032.htm

Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt Stellen für Proberichter aus, die bei allen Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften eingesetzt werden können.

Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und -verfahren stehen online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen mindestens 16,0 Punkte als Summe der Noten beider Examina, die beide mindestens befriedigend abgeschlossen worden sein müssen
Einstellungstermine keine festen Einstellungstermine
Bewerbung schriftlich
Weitere Informationen https://justiz.sachsen-anhalt.de/gericht/stellenausschreibungen/richter-auf-probe/

Schleswig-Holstein

Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein ist für alle Neueinstellungen in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein zuständig.

Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und -verfahren sowie der Proberichterzeit stehen online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen grundsätzlich mindestens 9,0 Punkte in beiden Juristischen (Staats-)Prüfungen; Ausnahmen sind möglich
Einstellungstermine keine festen Einstellungstermine
Bewerbung schriftlich
Weitere Informationen https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/karriere/...

Thüringen

Für die Einstellung in den höheren Justizdienst des Freistaates Thüringen ist das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zuständig. Die Probezeit beginnt je nach Personalbedarf bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft; nach 15-24 Monaten ist in der Regel ein fachlicher und/oder örtlicher Wechsel vorgesehen.

Weitere Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen und -verfahren stehen online zur Verfügung.

Weitere Informationen
Notenanforderungen mindestens 14 Punkte als Summe der Noten beider Examina, die beide mindestens befriedigend abgeschlossen worden sein müssen
Einstellungstermine keine festen Einstellungstermine
Bewerbung schriftlich
Weitere Informationen https://justiz.thueringen.de/karriere/einstellunghjd

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