Archive-name: de-admin/einrichtung Posting-frequency: weekly Last-modified: 2021-12-13 URL: https://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung URL: https://th-h.de/archives/faqs/einrichtung.txt Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von Usenet-Gruppen Inhalt: ~~~~~~~ Teil 1: Überblick Teil 2: Zusammenfassung Teil 3: Moderation Teil 4: RfD Teil 5: Die Diskussion Teil 6: CfV Teil 6a: CfV mit persönlichem Wahlschein Teil 7: Die Wahl(-regeln) Teil 8: Nach der Wahl Teil 9: Kombinierte Votings Teil 10: Vereinfachtes Verfahren Anhang A: Sonderregel für de.alt.* 1. Überblick: ~~~~~~~~~~~~~ Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer Seite gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger Artikel, der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit aber nicht vollständig chaotische Zustände herrschen, in der jeder, der glaubt, das Netz mit seiner neuen Gruppe beglücken zu müssen, eine newgroup-message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur Einrichtung einer Gruppe eingebürgert. Auf den meisten Systemen wird auch technisch das hier beschriebene Procedere bevorzugt. Diese Spielregeln gelten für die Einrichtung oder Entfernung einer Gruppe sowie Änderung ihrer Attribute. Die Attribute einer Gruppe sind: Gruppenname, Kurzbeschreibung, Charta und Status (moderiert/ unmoderiert) sowie bei moderierten Gruppen die Moderatoren. Es spricht nichts dagegen, auch andere hierarchieweit wirkende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail abweichenden, Regeln herbeizuführen. Zur Moderatoren-Nachfolge in bestehenden moderierten Gruppen sind diese Spielregeln weder zwingend noch die einzigen Regeln. Der folgende Text beschreibt die Spielregeln zur Einrichtung von Newsgruppen, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie "de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Anhang A -- gelten. Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist es nahezu ausgeschlossen, daß die Entscheidung akzeptiert wird. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß kein Netzteilnehmer oder Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschlüsse" des Netzes gebunden ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine Gruppe lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird oder nicht, das ist alles Entscheidung des lokalen Newsadmins bzw. dessen Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und gegen niemanden irgend eine Art von Rechtsanspruch, und das Usenet hat keine, oder besser verzichtet freiwillig auf jegliche, Exekutive. Dies ist aber nicht als Freibrief für jedweden Unsinn zu verstehen: Das Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen net.terrorists! Es wäre doch schade, wenn wegen letzterer die Freiheit dieses Netzes eingeschränkt werden müßte ... 2. Zusammenfassung: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Eine Entscheidung wird herbeigeführt, indem man ein Thema durch einen förmlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genügend Zeit läßt, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht, durch einen förmlichen CfV (s.u.) darüber abstimmen läßt. Nach angenommener Wahl veranlaßt die Moderation die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem sie die zugehörigen Steuernachrichten verschickt. Damit alle Administratoren und alle interessierten Netznutzer mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, müssen alle Ankündigungen und Einrichtungen über die Newsgruppe de.admin.news.announce laufen. 3. Moderation: ~~~~~~~~~~~~~~ Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient ausschließlich dem Veröffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD s.u.), Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings) sowie dazu analogen Postings. Wünscht man eine solche Veröffentlichung, so muß man seinen Artikel per E-Mail an die Moderation schicken. Die momentane Adresse der Moderation lautet: moderator@dana.de Die Moderation prüft, ob der gewünschte Artikel den Bestimmungen der Gruppe entspricht. Findet sie Unstimmigkeiten oder Regelverstöße, so schickt sie entweder eine Liste der strittigen Punkte an den Initiator zurück oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert diese. Ist der Artikel akzeptabel, so wird sie diesen in de.admin.news.announce sowie jeder weiteren gewünschten Gruppe oder Mailing-Liste veröffentlichen. Das bedeutet insbesondere, daß RfD/CfV *ausschließlich* per E-Mail an die Moderation gehen. Ein Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben. Ausnahmen regeln allein die Moderatorenwahlregeln für de.admin.news.announce. Moderations"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderation werden wir uns bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist einer Regel zu halten. Wenn man uns also _überzeugen_ kann, werden Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert! 4. RfD: ~~~~~~~ Wünscht man einen förmlichen "Aufruf zur Diskussion" -- engl. "Request for Discussion" oder kurz RfD --, so muß dieser an die Moderation geschickt werden. Diese wird ihn, wenn er den Regeln entspricht, in de.admin.news.announce posten, ansonsten wird sie Rücksprache mit dem Initiator halten. Für einen förmlichen RfD ist folgendes notwendig: o Es muß deutlich hervorgehen, über was überhaupt diskutiert werden soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name der Gruppe erwähnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides) noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden. o Zur Erläuterung der Gruppe müssen eine Charta und eine Kurzbeschreibung angegeben werden. Die Charta gibt an, worum es in dieser Newsgroup überhaupt geht; sie ist normalerweise ein bis zwei Absätze lang. Die Kurzbeschreibung (mit Gruppennamen und 8er-Tabulator möglichst weniger als 80 Zeichen, am Ende ein Punkt oder ein anderes Satzendzeichen) wird in den regelmäßigen Postings verwendet, die den Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese Information auch an. 5. Die Diskussion: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschließlich) anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genügend Zeit gelassen werden, um das Thema sorgfältig überdenken zu können, also mindestens zwei Wochen, jedoch länger, wenn sich noch kein Konsens eingestellt hat. Wenn sich aus der Diskussion Veränderungen ergeben, soll ein weiterer RfD eingebracht werden. 6. CfV: ~~~~~~~ Nach der Diskussionsperiode kann ein Abstimmungsaufruf -- engl. "Call for Votes" oder kurz CfV -- bei der Moderation eingereicht werden. Dieser muß mit dem letzten RfD im wesentlichen übereinstimmen. Der CfV muß explizit enthalten: o An wen (welchen Account) eine Stimme zu richten ist. Die Abgabe einer Stimme für die Einrichtung der Gruppe muß genauso klar erklärt und genauso einfach sein wie eine Stimme gegen die Einrichtung und umgekehrt. Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus der Artikel gepostet wurde, anzugeben oder nur "Replies" auf den "Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for Votes"-Artikel klar und explizit erklärt wird, wie die Stimmen abgegeben werden können. o Den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden. Die Abstimmung beginnt mit der Veröffentlichung des CfV. Das Ende der Abstimmungsperiode muß genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen, jedoch höchstens einen Monat betragen. o Er sollte nur in Ausnahmefällen weitere Regelungen enthalten. Sofern nicht anders erwähnt, gelten die üblichen Regeln (s.u.). o Empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme für jede (!) Wahlmöglichkeit auszusehen hat. Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung über mehrere Gruppen enthalten, wenn für jede Gruppe jeweils eine Charta und eine Kurzbeschreibung vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber vermieden werden, da hier leicht durch eine zugkräftige Gruppe die Wahlbeteiligungsklausel (s.u.) der anderen Gruppen ausgehebelt werden kann. Ein CfV kann nicht veröffentlicht werden, wenn einer der folgenden Punkte noch unklar ist: o Name der Gruppe o Kurzbeschreibung der Gruppe o Charta der Gruppe o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert) o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfähig geklärt werden konnten, können die Regeln für "kombinierte Votings" (Teil 9) eingesetzt werden. 6a. CfV mit persönlichem Wahlschein: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Es ist ebenfalls zulässig, daß im CfV eine Mailadresse angegeben wird, bei der die Wähler einen persönlichen Wahlschein anfordern können. Ist eine solche Adresse angegeben, können gültige Stimmen nur mittels von dort ausgegebener Wahlscheine abgegeben werden. Wahlscheinanforderungen ohne funktionierende Absenderadresse werden vom Wahlscheinausgebenden (in der Regel ist das der Wahlleiter) ignoriert. Persönliche Wahlscheine werden bei der Ausgabe auf eine Art markiert, die eine eindeutige Zuordnung des Wahlscheins zum Abstimmenden ermöglicht und die das Erzeugen gültig erscheinender Fälschungen soweit wie möglich ausschließt. Die Antwortadresse des Abstimmungsaufrufs muß mit der Adresse zur Anforderung der Wahlscheine übereinstimmen; die Antwortadresse des Wahlscheins muß mit der Adresse übereinstimmen, die die Stimmen entgegennimmt. Eingehende Stimmen, die falsche oder nicht die notwendigen Markierungen enthalten, oder nicht von der bei der Anforderung registrierten Absendeadresse kommen, werden nicht gewertet. Weitere Einzelheiten des Verfahrens können im CfV festgelegt werden. Sie müssen im RfD angekündigt werden und gelten als "weitere Regeln" im Sinne von Teil 7 dieser Regeln, bedürfen also insbesondere der Genehmigung durch die Moderation. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Teiles 6 sinngemäß. 7. Die Wahlregeln: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum Stimmen akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben, so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00 des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das *Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es sollte allerdings bei nicht optimal angebundenen Systemen der Zeitpunkt des Eintreffens auf dem Feed gelten. Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, andere Adressen werden nicht gewertet. Stimmen müssen (!) per E-Mail abgegeben werden. News-Artikel werden genausowenig gezählt, wie (fern-)mündliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsäußerungen oder vergleichbares. Eindeutigkeit: Eine Stimme muß eindeutig enthalten, wofür der Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte Äußerungen ("Ich würde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen aufgefaßt und werden daher auch nicht gewertet. Übertragbarkeit: Stimmen können nicht auf einen anderen Abstimmungsvorschlag übertragen werden. Eine Stimme zählt nur für GENAU DEN Vorschlag, für den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf eine Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem bestimmten Namen NICHT als Stimme für oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder einer anderen Gruppe von Moderatoren gezählt werden. Über jede Gruppe wird einzeln abgestimmt, Verknüpfungen von Wahlen sind nicht möglich. .misc-Gruppen: Bei der Einrichtung einer neuen Unterhierarchie -- sei es durch Umwandlung einer bestehenden Gruppe oder durch Neuschaffung -- wird ohne gesonderte Abstimmung eine auf .misc endende Gruppe eingerichtet. Der zur Gründung der Hierarchie führende RfD hat hierzu die notwendigen Angaben bereitzustellen. Wird die Unterhierarchie nur mit der .misc-Gruppe eingerichtet, so findet hierüber eine normale Abstimmung statt. Formulare: Bei der Verwendung von Formularen darf nicht alleine die Tatsache, daß die Stimme nicht maschinenlesbar ist, zur Ungültigerklärung der Stimme führen. Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat genau eine Stimme. Das Wahlrecht beschränkt sich auf natürliche Personen, das bedeutet insbesondere, daß jede Stimme mit einem Realnamen, der mindestens je einen ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des Wählers enthält, verknüpft sein muß. Der Name wird mit der Absendeadresse und der Stimmabgabe nach der Wahl veröffentlicht (siehe Teil 8). Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht geheim! Der Wahlschein ist durch den Wahlberechtigten selbst auszufüllen und von ihm selbst unter Verwendung einer seiner Kontrolle unterstehenden Absendeadresse an die Abstimmadresse einzusenden. Die Absendeadresse muß unverfälscht im Klartext in der Abstimmungsmail im From:-Header oder dem vergleichbaren Header eines anderen Protokolls angegeben werden und reply-fähig sein, das heißt: Mail muß an die angegebene Absendeadresse grundsätzlich zustellbar sein. Der Nachweis der Reply-Fähigkeit der Adresse obliegt dem Abstimmenden. Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen (Verhältnis), mindestens jedoch 15 Ja-Stimmen (Mindestzustimmung), eingetroffen sind. Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung rückgängig zu machen oder zu korrigieren. Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafür Sorge tragen, daß jeder Abstimmende eine Bestätigung bekommt, daß seine Stimme auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits durch eine Bestätigungsmail geschehen oder aber durch das Posten eines 2. CfV (oder beides). Im 2. CfV sollten alle Namen der bisherigen Wähler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gültig war oder nicht. Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf jedoch -- um Wahlbeeinflussung zu unterbinden -- nicht erwähnt werden! Zumindest einmal -- möglichst in der Mitte der Wahlperiode -- sollte dieser 2. CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem eine "Massenbestätigung" ausdrücklich erwünscht ist. Der 2. CfV wird wie gehabt per E-Mail an die Moderation geschickt, die ihn dann in de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw. Mailing-Listen) postet. Abbruch der Wahl: Werden während der Wahlperiode begründete Zweifel an der Einhaltung der hiesigen Regeln, der Verdacht von Wahlmanipulationen oder schwere inhaltliche Fehler im Wahlaufruf bekannt, kann die Abstimmung durch den Wahlleiter abgebrochen werden. Ein neuer CfV ist dann jederzeit möglich. Weitere Regeln: Im CfV können weitere Regeln, die die hier aufgeführten ergänzen oder ersetzen, aufgeführt werden. Sofern diese Regeln den obigen widersprechen, lehnt die Moderation entweder diese Regeln und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten verbindlich. Grundsätzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht bestimmter Personen oder Gruppen einschränken, nur in wirklich begründeten Fällen akzeptiert. 8. Nach der Wahl: ~~~~~~~~~~~~~~~~~ Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muß eindeutig hervorgehen, wer (E-Mail-Adresse + Realname) für was (Ja, Nein, Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veröffentlichung des Realnamens und der E-Mail-Adresse kann in begründeten (!) Einzelfällen verzichtet werden. Bitte in einem solchen Fall angeben, ob man bei Ablehnung von seiner Wahlstimme zurücktritt. Diese Liste wird dann von der Moderation gepostet. Ist jemand der Meinung, daß es zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Abstimmung gekommen ist, so kann er innerhalb einer Woche Einspruch gegen das Ergebnis einlegen. Der Einspruch ist bei der Moderation zur Veröffentlichung in de.admin.news.announce einzureichen. Die Moderation entscheidet über den Einspruch und korrigiert ggf. das Ergebnis oder annulliert die Abstimmung. Ist die Einspruchszeit verstrichen, sind alle eingereichten Einsprüche entschieden und wurde die Wahl nicht annulliert, so ist das Ergebnis gültig. Ist die Einspruchszeit verstrichen, so ist das Ergebnis bereits vorläufig gültig, wenn durch die Gesamtheit der noch anhängigen Einsprüche weder die Annahme in Frage steht noch die Annulierung der Wahl Folge sein kann. Ist die Wahl (vorläufig) angenommen, so versendet die Moderation die entsprechenden Steuernachrichten und veranlaßt gleichzeitig die notwendigen Änderungen in der offiziellen Liste der Newsgruppen. 9. Kombinierte Votings: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ein CfV kann mehrere Gruppen zur Auswahl anbieten, von denen höchstens eine eingerichtet werden soll ("kombiniertes Voting"). Dabei wird über die Einrichtung jeder einzelnen Gruppe gemäß den obigen Regeln abgestimmt. In einem weiteren Abstimmungsblock innerhalb desselben CfV findet zusätzlich ein Stichentscheid zwischen all diesen Gruppen statt. Falls in den Einrichtungsfragen mehr als eine Gruppe angenommen wird, so wird davon einzig diejenige eingerichtet, welche im Stichentscheid das beste Verhältnis Zustimmung : Ablehnung aufweist. 10. Vereinfachtes Verfahren: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Für kleinere Änderungen (z.B. Formulierungsänderungen in Charta oder Kurzbeschreibung) kann ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden, bei dem der Änderungsvorschlag ohne vorherige Diskussion und Abstimmung umgesetzt wird, sofern dieser Änderung nicht widersprochen wird. Ein vereinfachtes Verfahren -- oder kurz VV -- beginnt mit dessen Veröffentlichung in de.admin.news.announce und muß dieselben Anforderungen wie ein RfD (siehe Teil 4) erfüllen. Es darf zudem keine Unklarheiten bzgl. der Gruppenattribute enthalten. Ein VV muß darüber hinaus explizite Hinweise enthalten auf: o die Tatsache, daß die Änderung unverzüglich vorgenommen wird, wenn dieser nicht widersprochen wird. o die Adresse, bei der der Widerspruch eingelegt werden muß (die Adresse der Moderation von de.admin.news.announce, derzeit moderator@dana.de). o die Frist, innerhalb der man Widerspruch einlegen muß. Das VV muß der Netzgemeinde mindestens eine Frist von zwei Wochen ab Veröffentlichung zum Widerspruch einräumen. Der Widerspruch kann formlos erfolgen; im übrigen gelten die Wahlregeln (siehe Teil 7) mit Ausnahme der Abschnitte "Ergebnis" und "Erneuter Aufruf zur Wahl" sinngemäß auch hier. Nach Ablauf der Frist veröffentlicht die Moderation von de.admin.news.announce eine Liste der Personen (E-Mail-Adresse + Realname), die der Änderung widersprochen haben; ist kein Widerspruch gegen die Änderung eingegangen, so gilt sie als angenommen, andernfalls ist das vereinfachte Verfahren gescheitert. Nach einem Scheitern kann es als normaler (1.) RfD fortgesetzt oder aufgegeben werden. Im übrigen sind die Regelungen aus Teil 8 sinngemäß anzuwenden. Anhang A. Sonderregel für Einrichtungen und Löschungen von Gruppen in ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ de.alt.* sowie Änderungen ihrer Attribute: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Diese Sonderregel gilt _ausschließlich_ für Verfahren zur Einrichtung oder Löschung von Gruppen in de.alt.* sowie für Verfahren zur Änderungen der Attribute von Gruppen in de.alt.*, nicht aber bei analoger Anwendung der obigen Regeln für andere Verfahren. Hier ist alles viel einfacher. Die Grundregel lautet hier: Fairneß. Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* läuft folgendermaßen ab: Man fragt in de.alt.admin, ob jemand Einwände gegen die vorgeschlagene Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich auch wirklich jemand beklagen kann (die Antwortzeiten liegen -- trotz mittlerweile nur noch geringer Verzögerungen beim Transport -- immer noch im Bereich mehrerer Tage, üblich ist daher eine Wartezeit von 7 Tagen), und schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war, einfach die newgroup-Message. -- Id: edab37e (HEAD -> master, update) 2021-12-11 18:14:37 +0100 Thomas Hochstein