Saturday, May 30. 2009
Sie:
“Meine Tomate hat noch gar keine Blüten.” 
Er:
“Das macht ja nichts, die anderen Blumen blühen schon alle so schön - Hauptsache ist doch, daß sie hinterher viele Tomaten trägt!”
Sie:
“...” 
Friday, May 29. 2009
Ich hatte in letzter Zeit - zwangsweise - Gelegenheit, mich mehrfach mit der rechtlichen Beurteilung der Beschneidung (Zirkumzision) bei Männern bzw. richtiger Knaben, nämlich männlichen Kindern, insbesondere aus rituellen / religiösen Gründen, also ohne medizinische Indikation, zu beschäftigen. In dem Zusammenhang habe ich dann auch mit Interesse den - m.E. aber zu weit gehenden - Beitrag von Dr. Putzke in Medizinrecht (MedR) 2008, 268 ff. gelesen.
Mit noch größerem Interesse habe ich dann heute die Rezension des vorgenannten zu einer Promotion über dieses Thema in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS 2009, 177 ff.) gelesen. Meistens sind Rezensionen ja kurz, knapp, wenig aussagekräftig und ... lobend. Diese hier ist nichts davon: nicht kurz, nicht knapp (ganz im Gegenteil: selbst Formalia sind ausführlich be- und ausgewertet!), durchaus aussagekräftig - und vernichtend. Wenn man davon ausgeht, daß das, was dort steht, zutrifft - und zu Zweifeln daran gibt es wenig Grund -, dann ähnelt diese Promotion eher einer (durchschnittlichen) Seminararbeit. Lesenswert.
(via Obiter Dictum)
Wednesday, May 27. 2009
Eigentlich hatte ich ja angekündigt, diese Woche keine Gelegenheit zum Bloggen zu finden. Und es ist zwar richtig, daß ich den Großteil der Woche nicht da bin und mich derzeit an einem eher landschaftlich schön gelegenen als zentralen Ort aufhalte, aber nachdem mich meine Novatel Wireless eben mit der Anzeige voller Empfangsstärke erfreute - wenn auch nicht UMTS, sondern nur EDGE, aber die violette LED sieht sogar noch hübscher aus als die blaue -, kann ich ja die Pause vor dem Abendessen nutzen und berichten, daß meine gestrigen Bemühungen bisher völlig umsonst waren, weil es zwar angenehm kühl ist und auch auf der Fahrt war, aber nicht geregnet hat. (Dafür unwetterte es ja offenbar in der Nacht umso mehr.)
Jedenfalls sitze ich hier jetzt in Oberfranken im schönen Pegnitz, gucke auf bewaldete Hügel und überlege, ob ich wirklich noch über mitgenommener Arbeit brüten oder doch lieber einen Spaziergang machen sollte. Eigentlich lädt das Wetter ja zu letzterem ein.
Und während ich darüber noch grübele, bricht meine Internetverbindung zusammen. Weg. Nada. Tut nicht mehr. Alles Debugging nützt nichts. Auch nicht der Verbindungsab- und -aufbau. Oder das Entfernen und Wiedereinsetzen der Mobilfunk-Karte. Oder der Reboot. Oder sonst irgendwas. Verwirrung. Verzweiflung. - Bis ich einmal darauf komme, mir testhalber eine SMS zu senden. Dann kommt nämlich die Mitteilung, daß das Guthaben aufgebraucht ist. seufz Das Guthaben auf der Prepaid-SIM, das ich nur online aufladen kann ...
Also habe ich mich dann dank der durch sinnlose Ursachenforschung vertanen Zeit für den (jetzt gemeinsamen) Spaziergang - zum reservierten Tisch im gastlichen Haus - entschieden, dort gut gespeist (die fränkische Küche ist nicht zu verachten!) und gut getrunken (das Bier aber auch nicht!) und nach Rückkehr in die Unterkunft vor einer Viertelstunde endlich ein unbesetztes Surf-Terminal in der Halle erobert und da das Guthaben wieder aufgeladen. So. Wird der Blog-Beitrag doch noch heute veröffentlicht. 
Tuesday, May 26. 2009
Manche Dinge sind so einfach, daß man sie schon längst getan haben sollte.
Zum Beispiel hätte ich mich nicht Wochen, ach was, Monate darüber ärgern müssen, daß ich aus meinem Auto heraus bei Regen oder auch nur aufgewirbelter Feuchtigkeit erhebliche Sichtprobleme, geschuldet einer schlierigen Frontscheibe, hatte (was im übrigen auch den enormen Verbrauch von Wischwasser im Winter nicht unerheblich mitverursacht haben dürfte). Irgendwann vor Ostern hatte ich dann einen lichten Moment und erwog abgenutzte Wischerblätter - nur um mich jedes Mal bei Regen erneut darüber zu ärgern und bei der nächsten Fahrt wieder zu vergessen, daß ich daran doch etwas tun wollte. In der letzten Woche wurde der Wunsch dann akut, wußte ich doch, daß diese Woche eine längere Dienstreise ansteht, und auf der wollte ich mich nicht mit den Unzulänglichkeiten mangelnden Durchblicks herumplagen. Also wurde der Entschluß gefaßt, diesen Zustand zu ändern.
Nachdem ich momentan sicherlich vieles habe, Zeit aber nicht so recht, versuchte ich mein Glück auf dem Weg zu und von der Arbeit bei dieser und jener Tankstelle, nur um festzustellen, daß man dort mittlerweile nahezu den kompletten Bestand eines Supermarktes erwerben kann, manchmal auch tanken möglich ist, aber alle kraftfahrzeugbezogenen Wünsche darüber hinaus offenbar an der Zielgruppe vorbeigehen. Schon beim dritten Versuch, heute abend, gegen halb zehn, war ich dann aber erfolgreich, fand eine Tankstelle, die Wischerblätter feilbot, und dort nach einiger Suche auch noch ein (!) Exemplar, das nach Beschriftung zu meinem Automobil passen müßte.
Flugs also zugeschlagen und gekauft, getankt ... und dann gegrübelt, wie man wohl Wischerblätter wechselt. Ewig nicht mehr gemacht. Ob an diesem Auto je, wer weiß? Besser erst mal heimfahren, bevor man sich in der Öffentlichkeit blamiert. Dort habe ich dann einfach einmal geschaut, wie die Dinger wohl befestigt sein müssen, und kann jetzt bestätigen: “easy clip” ist so easy, daß es sogar für Geisteswissenschaftler mit zwei linken Händen geeignet ist. 
Oh, und ich blicke jetzt wieder durch. Auch bei Regen. 
Monday, May 25. 2009
Nach einem teilweise arbeitsreichen, teilweise aber auch einfach angenehm sonnigen Wochenende wartet eine vermutlich recht anstrengende Woche auf mich, so daß ich diesmal bereits vorher eine Blog-Pause bis - jedenfalls - Pfingsten ankündige.
Bis dann!
Saturday, May 23. 2009
Nein, es soll heute nicht um Fahrtrichtungsanzeiger, vulgo Blinker, gehen, sondern um einen großen deutschen Freemailanbieter, der sog. “Fun-Domains” anbietet, d.h. die Registrierung von E-Mail-Adressen nicht nur unter der Hauptadresse des Dienstes (“example@freemailer.example”), sondern auch unter weiteren Domains anbietet (“example@cooler-hase.example”).
Dieser Anbieter hat offenbar derzeit Probleme mit der Synchronisation der Benutzerdaten zwischen seinen Mailservern, was mir deshalb auffiel, weil eine E-Mail an eine bestimmte Adresse nicht zustellbar war, bei einer Überprüfung der Adresse diese aber gültig erschien. Nachdem dennoch eine weitere Mail als unzustellbar zurückging, habe ich das Phänomen gestern dann etwas systematischer - unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Scripts - untersucht, mit überraschendem Ergebnis.
Continue reading "Geht, geht nicht, geht, ..."
Friday, May 22. 2009
Schon vor einigen Monaten wurde im Usenet in der Newsgroup de.soc.recht.strafrecht eine durchaus interessante Frage zur strafrechtlichen Würdigung ausländischer Urteile - bzw. deren Vollstreckung - gestellt, aber leider bisher nicht befriedigend beantwortet.
Wenn im Ausland - man denke an die USA - in einem rechtsförmlichen Verfahren ein Todesurteil gesprochen wird, das dann ein öffentlicher Bediensteter vollstreckt, wie ist dieser Sachverhalt nach deutschem Strafrecht zu beurteilen? Nehmen wir an, der zum Tode verurteilte sei deutscher Staatsbürger, um einen Anknüpfungspunkt (§ 7 Abs. 1 StGB) zu schaffen. Genügt es dann, daß die Hinrichtung in den USA nicht mit Strafe bedroht ist, oder kommt man bei der Prüfung weiter? (Und wie sieht es aus, wenn das entsprechende Verfahren nicht rechtsstaatlichen war - man denke an Todesurteile in totalitären Systemen?)
Wie sieht das bei anderen ausländischen Entscheidungen aus, die bspw. im Rahmen des islamisch geprägten Rechts der Scharia (Hadd-Strafen) verhängt werden, wie die Amputation eines Gliedes als Strafe für Diebstahl? Ändert sich die Beurteilung, wenn die Tat in Deutschland vollzogen, also das Urteil hier vollstreckt wird?
Wie ist es zu beurteilen, wenn die gerichtliche Entscheidung nicht durch einen Amtsträger vollstreckt wird, sondern durch eine Privatperson, bspw. durch den Geschädigten? Ausgangspunkt der Frage war ein Bericht der FAZ, nach dem einer iranischen Studentin, die aufgrund eines Säureattentats eines abgewiesenen Verehrers auf ihr Gesicht entstellt und erblindet ist, das Recht zugesprochen wurde, den Täter gleichfalls durch das Einträufeln von Säure in die Augen zu blenden. Gesetzt den Fall, eine der beteiligten Parteien sei deutscher Staatsbürger (aber die “Täterin” eben kein Amtsträger), wäre der Vollzug dieser Entscheidung dann nach deutschem Recht strafbar? Wenn er im Iran geschieht? Oder wenn er in Deutschland geschieht?
Gibt’s (am besten juristisch fundierte ) Meinungen dazu unter der Leserschaft?
Thursday, May 21. 2009
Die Domain eines “Kunden” war dieser Tage von einem Spam-Run in der schon üblichen Weise betroffen, daß der Bösewicht erfundene Absenderadressen aus der Kundendomain verwendet hat. Unzustellbarer Spam geht dann als Bounce an den vermeintlichen Absender, also den Kunden. So weit, so gut, kennen wir alle.
Dumm nur, daß der Kunde einen Catch-All-Account verwendet, also alle E-Mails an beliebige Adressen der Domain annimmt; noch dümmer, daß er für diesen Catch-All-Account eine Weiterleitung definiert hat, bei der der Zielprovider die Bounces als Spam ausfiltert und die Annahme ablehnt. Einerseits ist das potentiell geeignet, den hiesigen Server in eine Blacklist zu befördern, andererseits bleiben diese Bounces dann als “double bounces” in der Mailqueue liegen. Das Ergebnis kann man an der Graphik ablesen ...
Wednesday, May 20. 2009
Bereits am 31.03.2009 hat der BGH eine bemerkenswerte Grundlagenentscheidung zur Frage der Beschlagnahme von E-Mails getroffen. Wie und unter welchen Voraussetzungen den Strafverfolgungsbehörden der Zugriff auf E-Mails möglich ist, ist nämlich eine bisher noch nicht höchstrichterlich entschiedene, umstrittene und durchaus praxisrelevante Frage, die aufgrund ihrer Komplexität nicht ganz einfach zu beantworten ist.
Technische Grundlagen
Aus technischer Sicht werden E-Mails im Regelfall beim Absender auf einem unter seiner Kontrolle stehenden System verfaßt und dann über den Mailserver seines Providers (Smarthost) versandt. Dieser Mailserver nimmt die E-Mail entgegen, speichert sie zwischen, ermittelt den für die Empfängeradresse(n) zuständigen Mailserver und liefert die E-Mail nach dort aus. Sobald dies erfolgreich gelungen ist, löscht er die zwischengespeicherte Kopie. Der Mailserver des Empfängers, im Regelfall bei dessen Provider, speichert die eingegangene E-Mail in der Regel in der Mailbox des Empfängers; diese wurde früher zumeist (via POP3) komplett abgerufenen und die eingegangenen E-Mails auf dem Rechner des Empfängers gelesen und gespeichert, heute ist es hingegen oft üblich, die E-Mails in der Mailbox liegen zu lassen und dort auch dauerhaft zu speichern, d.h. nur zum Lesen und Sortieren (via IMAP) auf dieses Postfach zuzugreifen. Von diesem Regelfall gibt es natürlich mögliche Abweichungen und Varianten (Versand über eine Weboberfläche, E-Mail-Weiterleitungen, Speicherung einer Kopie im Postfach etc. pp.), aber mehr oder weniger lassen sich immer dieselben Stationen im Laufweg einer E-Mail unterscheiden.
Am Anfang liegt sie - wie er noch nicht versandte Brief - im Herrschaftsbereich des Absenders; dieser vertraut sie dann einem Telekommunikationsunternehmen an - wie den Brief mit Einwurf in den Briefkasten -, das sie weiterleitet; danach landet die E-Mail dann in einer Mailbox - vergleichbar einem konventionellen Postfach -, immer noch in der Obhut des Telekommunikationsunternehmens; und schließlich ruft der Empfänger sie ab und speichert sie wieder auf seinem eigenen Rechner - wie den aus dem Postfach entnommenen Brief, der zuhause abgelegt wird -. Diese Analogie wird erst dann schwierig, wenn die E-Mails nicht mehr alle abgerufen werden, sondern teilweise oder ganz auf dem Server des Providers verbleiben; dort liegt dann ggf. ein Mix von schon gelesenen (oder abgerufenen) und neu eingegangenen E-Mails vor.
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Tuesday, May 19. 2009
Am Wochenende schrieb ich schon von einer Anfrage, die mich erreichte und die ich gerne und ausführlich beantwortete - allerdings erfolglos, denn die angegebene E-Mail-Adresse des Fragestellers existierte nicht.
Inzwischen hat sich die Sache geklärt. Ich war nämlich schon am Wochenende experimentierfreudig gewesen und hatte festgestellt, daß es die angegebene Mailadresse bei GMX zwar nicht gibt, aber dafür (mit demselben, ungewöhnlichen Localpart) bei web.de, und dort einmal eine entsprechende Anfrage hingesandt. Inzwischen ist die Antwort da, und sie lautet: Der Fragesteller hat bei seiner Anfrage im Absender schlicht die falsche Domain angegeben.
Was mich trotz allem etwas irritiert. Ich meine, GMX und web.de gehören seit Jahren beide zu United Internet, aber daß man nicht mehr weiß, wo man seine Mailadresse hat? 
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