Sunday, February 11. 2007
Am vergangenen Wochenende hatte ich mich nach einiger Recherche aufgemacht, die zunehmend nervigeren Ausleuchtungsprobleme des häuslichen WLANs einmal anzugehen, und entsprechende Bestellungen abgesetzt. Nachdem der Austausch der Antennen am Accesspoint am vorvorigen Abend bereits eine spürbare Verbesserung brachte, habe ich dann heute noch einen Linksys WRE54G ins Spiel gebracht und bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden: statt einer wackeligen, ständig “stehenbleibenden” und abbrechenden Verbindung am untersten Ende der Skala besteht nunmehr eine satte, stabile Verbindung fast maximaler Qualität, und das ganze funktioniert dankenswerterweise auch klaglos mit WPA. Nur verstehe ich noch nicht völlig, warum die Geräte, die über den Repeater ins lokale Netz kommen, dann plötzlich mit dessen MAC-Adresse statt ihrer eigenen aufscheinen, aber solange es funktioniert, soll mir das für heute abend egal sein.
Friday, February 9. 2007
Kaum eingetroffen fand ich mich heute abend auch schon zur ersten Besprechung ein, bei der ganz gemütlich in einer Pizzeria die morgen beginnende Sanitätsausbildung des örtlichen DRK-Verbandes vorbesprochen werden sollte, bei der ich mich erboten hatte, den rechtlichen Teil zu halten. Allerdings war ich etwas früh, und offenbar lief die Tischreservierung auf einen Namen, auf den nicht kam, so daß ich dann erstmal unverrichteter Dinge wieder von dannen zog und auf die Kollegen wartete, die dann in kurzer Folge eintrudelten. Der Abend wurde dann noch sehr nett (wenig überraschend, wenn man bedenkt, daß fast alle Ausbilder in diesem Kurs ursprünglich für die Johanniter tätig waren, bis es aus den unterschiedlichsten Gründen, die allerdings meistens auf derselben Seite lagen, zur Trennung oder zum Wechsel kam, so daß wir uns alle seit langen Jahren kennen), wenn ich auch leider um halb zehn zur nächsten Besprechung aufbrechen mußte, diesmal bei der JUH.
Aber immerhin war ich vor Mitternacht zuhause. 
Thursday, February 8. 2007
Heute habe ich ein neues Szaf kennengelernt, das sich seit einiger Zeit ausbildungsbedingt hier aufhält, was ganz praktisch war - es hat sich nämlich (m)einen alten Taschenrechner unter den Huf gerissen, und die Übergabe haben wir mit der Einnahme eines Kaffees verbunden (das Angenehme mit dem Nützlichen, und so).
Auch nach dieser und anderen Auslieferungen bleibt aber immer noch ein Stapel Zeugs abzugeben.
Monday, February 5. 2007
Das gestrige Pontifikalamt in Heidelberg, an dem ich leider nicht teilnehmen konnte, hat es - wenn auch mit einigen inhaltlichen Unschärfen - in die Presse geschafft.
Eine sehr angenehme Änderung durch den Fahrplanwechsel ist mir erst heute bewußt geworden: zumindest am Montagmorgen, wohl aber jeden Werktag, fährt zusätzlich zu dem taktmäßigen - und regelmäßig gut bis sehr gut gefüllten - ICE nach München um 8.33 Uhr ab Mannheim ein Verstärker-ICE, der bereits um 8.19 Uhr Mannheim verläßt und diese Teilstrecke fast leer zurücklegt.
Das sieht man gerne, denn so macht Bahnfahren (mehr) Spaß.
Sunday, February 4. 2007
Allmählich fühle ich mich wieder etwas wacher nach dem langen Tag gestern, der uns nach Frankfurt geführt hat. Zuerst waren dort nämlich diverse alte Rechner bei der Einheitskatze abzugeben, die sie an einen Kollegen weiterleiten wollte. Trotz Unkenntnis von Zimmernummern war dieses Etappenziel schnell erreicht, nachdem wir alle gleichzeitig am Treffpunkt ankamen, so daß wir dann direkt weiterziehen konnte, um - wie geplant - einer Kuh in den Hintern zu beißen, die sich als bekannt wohlschmeckend erwies. Nachdem wir ein ganz erhebliches Sitzfleisch entwickelt hatten, sind wir dann noch ein wenig durch die Frankfurter Innenstadt gezogen, haben Schokolade, Eis und belgische Waffen australischer Herkunft probiert und uns dann unter Hinterlassung der Katze an einer U-Bahn-Station auf den stadtplangeführten Weg in den Frankfurter Osten gemacht, der uns direkt im ersten Anlauf recht nahe an das Ziel der Wünsche und den Ort unser abendlichen Einladung heranführte. Danach allerdings schlug die Einbahnstraßitis zu; erst eine gute Viertelstunde und etliche Runden im Kreis später kamen wir dem Ziel dann wirklich nahe und fanden einen schönen Parkplatz im Halteverbot, bei den mehreren Dutzend anderer Fahrzeuge, die in ebendiesem standen. Nachdem wir dann auf dem Weg zurück direkt noch ein weiteres Auto mit offensichtlichen Gästen derselben Veranstaltung beim Einparken beobachteten, hatte die letzte Besorgnis ob der Wahl des Parkplatzes ihr Ende gefunden. Und tatsächlich hatte sich dann, als wir nach einem schönen, aber langen Abend den Heimweg antraten, noch niemand für das Auto interessiert. 
Friday, February 2. 2007
Das Mikado-Verfahren schlägt weiter hohe Wellen. Daher möchte ich noch einige Bemerkungen ergänzen. 1. Knackpunkt des Verfahrens dürfte wohl die Verpflichtung der Bankmitarbeiter sein, als Zeugen Angaben zu dem entsprechenden Sachverhalt zu machen; an dem Vorliegen eines Anfangsverdachtes und dem Nichtvorliegen einer Rasterfahndung bestehen meines Erachtens keine ernsthaften Bedenken. Problematisch dürfte aber sein, daß es heutzutage schlicht keinen Bankmitarbeiter geben wird, der Transaktionen bestimmter Kunden bearbeitet, so daß er darüber Auskunft geben könnte; es besteht nämlich zwar eine Verpflichtung des Zeugen, sich ggf. des von ihm wahrgenommenen Sachverhaltes noch einmal zu vergewissern und dazu zur Auffrischung des Gedächtnisses auch Unterlagen zu Rate zu ziehen. Jedoch besteht keine Verpflichtung, sich erst Informationen zu Vorgängen zu verschaffen, die man tatsächlich bis dato noch nicht wahrgenommen hat. Eine weitergehende Auslegung, die auch Vorgänge umfaßt, die der Zeuge hätte wahrnehmen können bzw. die sozusagen zu seiner “Wahrnehmungssphäre” gehören, erscheint mir fraglich. 2. Das ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit eines solchen Auskunftsersuchens; die Ermittlungsbehörden dürfen durchaus fragen, und die Banken dürfen auch antworten, selbst wenn sie wissen, daß es keinen informierten Mitarbeiter gibt, der für eine Zeugenladung in Betracht kommt bzw. weitergehende Auskünfte geben kann. 3. Datenschutzrechtlich ist das Vorgehen nicht zu beanstanden. § 28 Abs. 3 Nr. 2 BDSG gestattet die Datenweitergabe, soweit dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. 4. Diejenigen Kreditkarteninhaber, deren Daten nicht zum Auswertungsergebnis gehören, sind von der Maßnahme gar nicht erst betroffen.
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