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Kein Auskunftsanspruch Privater gegen Provider

Im Januar hatte ich über eine - überraschenderweise damals im Nachgang des Heise-Foren-Urteils kaum beachtete - Entscheidung des Landgerichts Berlin berichtet, die einem Provider nicht nur Unterlasungspflichten für die Zukufnt hinsichtlich auf Kundenwebspace veröffentlichter Lichtbilder nach deren Kenntis auferlegte, sondern auch einen Auskunftsanspruch der Verletzten aus § 242 BGB hinsichtlich der über den Verletzer vorhandenen Daten bejahte.

Das KG Berlin - Az. 10 U 262/05 - hat nunmehr in der Berufung die Entscheidung im Hinblick auf den zugesprochenen Auskunftsanspruch aufgehoben. Die wenig überraschende Entscheidung belegt dabei einmal mehr die dringende Notwendigkeit der Verankerung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs nicht nur bei Urheberrechts-, sondern auch bei Persönlichkeistrechtsverletzungen de lege ferenda.

Heidelberger Weihnachtsmarkt

An diesem Wochenende habe ich mich mit einer alten, neuen - und jetzt nicht mehr nur guten ;-) - Freundin getroffen und den Heidelberger Weihnachtsmarkt begangen. Nachdem ich es in diesem Jahr trotz guter Vorsätze bisher nicht auf den Stuttgarter oder Esslinger geschafft habe, war das - neben anderem - eine schöne Gelegenheit, einmal zu bummeln, zu schauen, Glühwein zu trinken und etwas Weihnachtsstimmung zu tanken. Außerdem ist es natürlich immer irgendwo etwas besonderes, an den alten Studienort zurückzukehren. Soviel scheint sich dort gar nicht verändert zu haben …