BlogrollDie Großen Freunde und Bekannte Interesting Reads Auf ein Wort"»Es gibt vier Millionen Analphabeten in Deutschland. Also nach Definition Leute, die entweder gar nicht schreiben und lesen können oder nur so schlecht, dass zumutbarer Schriftverkehr mit ihnen nicht möglich ist. Nur - was wollen die alle im Usenet, im mittleren Management und im Webdesign?«"
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Wednesday, March 3. 2010Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrigTrackbacks
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QUOTE: Unverständlich aber die mit der denkbar knappsten Mehrheit getroffene Entscheidung des Senats, die verfassungswidrigen Vorschriften über die konkrete Umsetzung für nichtig zu erklären, ohne dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu geben, binnen einer kurzen Frist nach den Vorgaben des BVerfG nachzubessern.
Nun, auch wenn mein StPO-Prüfer ähnliche Worte fand, sollte man bitte nicht vergessen, daß dieses “schärfste Schwert des BVerfG” (so mein Prüfer) nicht etwa ultima ratio sondern der verfassungsrechtliche Standardfall(!) ist: Verfassungswidrige Gesetze sind null und nichtig und nicht anwendbar. Die vorübergehende Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist vielmehr entwickelt worden, um solchen Fällen zu begegnen, in denen ein Entfallen des verfassungswidrigen Gesetzes selbst wiederum eine derart unerträgliche verfassungswidrige Lage schaffen würde, daß das vorübergehende Weitergelten das kleinere Übel wäre. Und man kann über die VDS sagen was man will: Weder haben in D vorher unhaltbare Zustände geherrscht, noch gehen Länder wie Österreich momentan ohne VDS unter. QUOTE: Die vorübergehende Aufrechterhaltung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist vielmehr entwickelt worden, um solchen Fällen zu begegnen, in denen ein Entfallen des verfassungswidrigen Gesetzes selbst wiederum eine derart unerträgliche verfassungswidrige Lage schaffen würde, daß das vorübergehende Weitergelten das kleinere Übel wäre. Ja, eben. Und daß das - bei Berücksichtigung der Vorgaben aus den einstweiligen Anordnungen - der Fall ist, ergibt sich aus eben diesen einstweiligen Anordnungen. QUOTE: Und man kann über die VDS sagen was man will: Weder haben in D vorher unhaltbare Zustände geherrscht, Das verkennt die tatsächliche Situation vor Einführung der VDS - die wurde ja nicht im leeren Raum eingeführt, sondern im wesentlichen zur Erhaltung des status quo. Und sie wurde ganz gewiss nicht zur Erhaltung eines Status quo eingeführt, denn es gab vorher lediglich die jederzeit vom Kunden verhinderbare 90-Tage-Speicherung bei Telefondaten und einige wohl rechtswidrige IP-Speicherungen. Es gab insbesondere nicht die Speicherung von: eingehenden oder erfolglosen Verbindungen, Handy-Standortdaten (Wer hat wo telefoniert?) und E-Mail-Verbindungsdaten Und wie gesagt: Siehst Du Anzeichen, daß sich Österreich und Schweden (Umsetzung bisher nicht erfolgt) oder Rumänien(Verfassungswidrigkeit festgestellt) in einem unhaltbaren, verfassungswidrigem Zustand befinden? Denn nur diese Feststellung würde die Weitergeltung einer verfassungswidrigen VDS-Vorschrift rechtfertigen. Will sagen: Man kann ja (auch wenn ich es nicht nachvollziehen kann) der Meinung sein, daß die VDS sinnvoll und hilfreich sei. Aber doch sicher nicht verfassungsmäßig essentiel? QUOTE: Und sie wurde ganz gewiss nicht zur Erhaltung eines Status quo eingeführt, denn es gab vorher lediglich die jederzeit vom Kunden verhinderbare 90-Tage-Speicherung bei Telefondaten und einige wohl rechtswidrige IP-Speicherungen. Es gab insbesondere nicht die Speicherung von:
eingehenden oder erfolglosen Verbindungen, Handy-Standortdaten (Wer hat wo telefoniert?) und E-Mail-Verbindungsdaten Das stimmt - mit Ausnahme der E-Mail-Verkehrsdaten, die in diesem Fall eher weniger relevant sind - schlicht nicht. IMHO durfe vor der VDS das und nur das gespeichert werden, was für eine Abrechnung notwendig war. (ggf. über eine eventuell technisch notwendige Speicherung von wenigen Tagen hinaus) Bei den dt. Tarifen waren erfolglose Verbindungen genauso unwichtig für die Abrechnung wie eingehende Verbindungen einschließlich deren Telefonnummer. Genauso dürfte der Handymast, von dem aus ich telefoniert habe, keine Rolle gespielt haben. (Ausnahme mag eventuell die Genion Homezone gewesen sein). Und es bleibt IMO auch dabei: Insbesondere die Aufzeichnung der Rufnummern konnte jederzeit verhindert oder auf den letzten drei Ziffern anonymisiert werden. |
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