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Thursday, February 26. 2009Keine Einlegung von Rechtsmitteln per E-MailComments
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Schlicht weil die Justiz nach x Jahren es ja wohl noch immer nicht geschafft hat, auch nur in Einzelfällen mal vom toten Baum abzulassen und ihre Prozesse anzupassen (das ganze Trara mit SigG/SigV hätte der Gesetzgeber sich echt sparen können, für die drei Anwendungen im Bereich Rente oder öffentliche Ausschreibungen oder so hat sich das ja super gelohnt).. Herrgott, selbst die Gesundheitsindustrie schafft das ja so langsam. Die wollen allerdings auch. Bei Handelsregister und Mahngericht gilt das auch für die Kommunikation mit den Verfahrenbeteiligten; ob die Grundbuchämter auch schon so weit sind, weiß ich nicht. Die Zivilabteilungen werden als nächstes folgen, vermute ich. Das größte Problem sehe ich da aber beim Nutzer. Ausdrucken und unterschreiben kann jeder, aber (qualifiziert) signieren? Und dann an dem Inhalt festgehalten werden, weil die Signatur ja - auf einfache Weise beweisbar - 100%ig valide ist, obwohl der Rechner, auf dem signiert wurde, ungebetene Gäste hat oder der Schlüssel sonst nicht hinreichend sicher ist? Keine erfreuliche Vorstellung, wirklich nicht. (Übrigens ist auch in Ba-Wü schon letztes Jahr an mehreren Gerichten der elektronische Rechtsverkehr probehalber eingeführt werden. Nutzung bisher nicht meßbar.) Qualifiziert signieren kann ich (naja, konnte ich, ich müßte nachgucken, aber das Zertifikat müßte neulich ausgelaufen sein). Und für die Probleme “ungebetene Gäste” oder “nicht geheimer Schlüssel” gibts ja eben SigG/SigV. Die sind zwar nicht voll überzeugend, und absolut sicher (im Sinne von “völlig undenkbar, daß da je”... aber “Außerirdische haben meine Frau erstochen, nicht ich” ist ja auch nicht logisch zu widerlegen), aber wenn man als Staat schon dieses Trara mit Smartcard, Klasse-2-Lesegeräten und Pipapo veranstaltet, dann aber den Nutzern ein fröhliches “Leck mich doch am A****, ist mir doch egal, ob du damit was praktisch anfangen kannst” hinwirft, dann kann man sich das auch gleich schenken. Insbesondere braucht man dann auch nicht davon reden, daß man jetzt wirklich bald qualifizierte Zertifikate in den Personalausweis aufnehmen wird. Doch, das kann man m. E. inzwischen. Und was ein Rechtspfleger schafft, sollte auch einen Volljuristen nicht überfordern. <i>“Ich sehe auch nicht wirklich den Vorteil der elektronischen Akte in der Bearbeitung; manches geht mit Papier immer noch besser, zum Beispiel das Lesen längerer Texte, das Umblättern und Kommentieren.”</i> Dafür geht manches digital viel besser. Doppel erstellen, Suchen im Volltext, Zitieren, nach Hause mitnehmen (gerade für die Richterschaft interessant). Ganz davon abgesehen, daß es Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit sein dürfte, daß man einem Richter seine Arbeitsweise nicht vorgeben kann, ihn insbesondere nicht verpflichten kann, am Rechner zu arbeiten, vgl. dazu das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Düsseldorf vom 29.01.2008 - DG 5/2007 -. Der Entscheidung lag die Anordnung eines Richters am Registergericht (bzw. eines - auch - mit Registersachen befaßten Richters) an seine Geschäftsstelle zugrunde, elektronische Eingänge zukünftig zur Vorlage an ihn in toto auszudrucken. Dem lag zugrunde, dass der Dienstherr geltend machte, es sei schon aus personellen Gründen nicht mehr möglich, alle elektronischen Eingänge auszudrucken, zumal durch die Automatisierung ja gerade Personal abgebaut worden sei. Damit drang er nicht durch; er wurde verpflichtet, dem Richter seine Eingänge in Papierform zur Verfügung zu stellen. Die Düsseldorfer Entscheidung ist mir bekannt. Inhaltlich mag sie richtig sein. Ob der betreffende Richter damit der Richterschaft insgesamt einen Gefallen getan hat wage ich zu bezweifeln. Im Übrigen gibt es auch Stimmen, die der richterlichen Unabhängigkeit keinen Abwehrinhalt im Hinblick auf elektronische Aktenführung zuschreiben, zumal wenn die elektronische Aktenführung durch materielles Gesetz eingeführt wird. Das dürfte die Interaktion mit anderen Kollegen oder Dienststellen auch ziemlich erschweren. <strong>g</strong> Irgendwo muß ja Schluß sein. “Ich schreibe kein Urteil mehr, solange mir der Dienstherr keinen Montblanc-Füller stellt, weil nur der der Würde des Amtes angemessen ist”? Ansonsten sind das aber alles sehr spezielle Fälle, wo ein kleiner Kreis beteiligt ist. Für den Normalbürger ist da sonst wenig. Aber schön, warten wirs ab, wann ich rein digital Klage erheben kann. Also in welchem Jahrzehnt. |
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Tue, 27.07.2010 16:39
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Sun, 20.06.2010 11:40
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Nachdem bereits die letzte hier vorgestellte Gerichtsentscheidung sich als eher wenig überraschend darstellte, gilt das auch für die heutige Entscheidung. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg als Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 02.1
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