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Unkenntnis führt zu Strafverfolgung

"Unkenntnis schützt vor Strafe nicht", so spricht der Volksmund - nicht ganz zutreffend - aus. Manchmal führt Unkenntnis aber auch zur Strafverfolgung: nämlich dann, wenn diese Unkenntnis auf Seiten der Strafverfolger besteht.

Ein solcher Fall liegt bei der von "Spiegel online" berichteten Einleitung von mehreren hundert Ermittlungsverfahren gegen Ebay-Kunden wegen des Verdachts der Hehlerei nahe. Daß der Ankauf von Gegenständen zu einem geradezu lächerlichen Preis (hier: 1,- EUR als Erstgebot) ohne erkennbare Begründung für ebendiesen insbesondere im Zusammentreffen mit anderen auffälligen Umständen den Anfangsverdacht der bedingt vorsätzlichen Hehlerei begründet, ist nämlich grundsätzlich richtig und auch nicht neu. Wer - bspw. - die berühmten “vom Lkw gefallenen”, ersichtlich unbeschädigten HiFi-Geräte im Wert von mehreren hundert oder tausend Euro für einen Fünfziger direkt von der Ladefläche eines geparkten Miet-Lkw in einer Nebenstraße kauft, nimmt eben regelmäßig zumindest billigend in Kauf, daß diese Waren nicht aus legaler Quelle stammen. Soweit hat die ermittelnde Staatsanwaltschaft recht.

Diese Überlegungen auf Ebay zu übertragen ist allerdings unsinnig und rechtlich falsch, weil dort auch hochwertige Gegenstände mit einem Anfangsgebot von 1,- EUR eingestellt werden. Das ist - ebenso wie das ganze Bieterverhalten dort an sich und noch einiges andere - natürlich völlig widersinnig und kaum logisch begreifbar, aber es ist Fakt (und wird dann in der Praxis wohl meist durch das Überbieten mit Fake-Accounts, Nichtlieferung ohne Begründung oder angeblichen Verlust der Ware “gelöst”, in der sicheren Annahme, daß deshalb schon keiner vor Gericht ziehen wird). Daher ist die Annahme der Staatsanwaltschaft hier ersichtlich falsch; man darf vermuten, daß sie aus der angesprochenen Unkenntnis der Üblichkeiten des Handels bei Ebay resultiert. Berücksichtigen muß man dabei wohl, daß jemand, der sich mit dem Ebay-Handel nicht auskennt, schlicht nicht verstehen können wird, wie man hochwertige Gegenstände für lächerliche Beträge anbietet, eben *weil* es so widersinnig ist und jedwedem logischen Denken und der bisherigen Lebenserfahrung Hohn spricht.

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Kommentare

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Uwe am :

Uwe

Was bei E-Pray passiert, ist weit weniger unlogisch und widersinnig, als es zunächst scheint.

Gebrauchtware ist nun einmal deutlich weniger wert als gleichartige, aber fabrikneue Gegenstände; selbst dann, wenn sie praktisch nicht gebraucht ist. Daß also ein 1:1-Vergleich zwischen Angebotspreis und Neupreis fehlgeht, sollte klar sein.

Die Eigenheiten der sogenannte "Versteigerung" bringt dann nicht wenige Verkäufer dazu, entweder aus Bequemlichkeit gar kein Mindestgebot anzugeben oder dies bewußt nicht zu tun - in der, nach meiner Beobachtung gar nicht so unbegründeten, Annahme, daß das zunächst einmal mehr Interessenten anzieht als ein Anstieg bei einer höheren Schwelle.

Den Rest erledigt dann der menschliche Spar- (und Spiel-)trieb. Daß das nicht immer so ist (siehe etwa Versandkosten), scheint manchen nicht klar zu sein. Allerdings ist ja auch niemand gezwungen, sich dumm zu stellen.

Betrüger gibt es gewiß auch bei E-Bay, aber im "richtigen" Leben rennen da auch jede Menge davon rum (muß ich Dir sicherlich nicht sagen ;-) ).

Ich habe mir erst dieser Tage eine Reihe von Fachliteratur (=Kommentar-Vorauflagen) zugelegt, wobei ich mit ähnlichen Vorbehalten herangeht, wie Du sie beschreibst, an die Sache herangegangen bin. Ich war angenehm überrascht von der Abwicklung und der Qualität. Kein Wunder, die meisten Sachen sind von Gerichten Staatsanwaltschaften ausgesondert worden. 8-)

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